Übergang – Kindergarten Grundschule

Für unsere Schule ist es wichtig, den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gut und fließend zu gestalten, damit alle Kinder gut in unserer Schule ankommen können. Deshalb gibt es einen bestimmten Ablauf dieser Übergangsphase, der allen Beteiligten helfen soll, diesen Übergang gut zu schaffen. Von der Anmeldung bis zum Kennenlerntag werden Kinder und Eltern langsam auf den Schulanfang vorbereitet. Durch Patenschaften und Infoabende werden Kinder und Eltern dabei begleitet.

Einige Kriterien zur Schulfähigkeit Ihres Kindes sowie Informationen zur Kann-Kind-Regelung:

Motorische Schulfähigkeit / körperliche Entwicklung

  • – Gute visuelle-motorische Koordinationsfähigkeit (von Tafel abschreiben, Heftzeilen)
  • – Steuerung der Feinmotorik (Stifthaltung, schneiden, kleben)
  • – Bewusster Einsatz grobmotorischer Aktivitäten (Gefahren einschätzen, eigene Kraft steuern)
  • – Gutes Reaktionsvermögen (Schulhof, Sportunterricht)

– Kondition (Schulweg, Ausflüge)

Kognitive Schulfähigkeit / geistige Entwicklung

  • – Konzentration und Ausdauer (können bei einer Sache bleiben)
  • – Merkfähigkeit (verstehen komplexe Aufgabenstellungen und können sie umsetzen)
  • – Aktives Sprechverhalten / Wortschatz (vor der Klasse sprechen, um Hilfe bitten)
  • – Informationen logisch erfassen und weitergeben (Raum-Lage-Beziehungen)
  • – Gute Wahrnehmungs- und Beobachtungsfähigkeit (Orientierung in Buch, AB und Heft)

 

Emotionale Schulfähigkeit / seelische und motivationale Entwicklung

  • – Gefühlsmäßig eher ausgeglichen (unvorhergesehene Situationen meistern)
  • – Neugierde auf neue Anforderungen (nicht gleich sagen: das kann ich nicht)
  • – Vertrauen in eigene Person (nicht von Nachbarn oder Lehrerin abhängig)
  • – Enttäuschungen ruhig und konstruktiv verarbeiten (es wird nicht alles gleich klappen)
  • – Hohe Anstrengungsbereitschaft (üben, nicht gleich aufgeben)

 

Soziale Schulfähigkeit / soziale Entwicklung

  • – Altersentsprechende Toleranzhaltung (Misserfolge aushalten)
  • – Kontaktfähigkeit (Lerngruppe, Klassenlehrerin, Fachlehrer)
  • – Keine Schwierigkeiten, sich von vertrauten Personen zu lösen (Eltern, Klasse aufgeteilt,  Fachunterricht)
  • – Einhalten von Regeln (Klassen- und Schulordnung, an Veränderungen arbeiten)
  • – Selbstständigkeit (keine 1:1 Betreuung)

 

Kann-Kind-Regelung:

Ende Januar findet die telefonische Anmeldung der Kann-Kinder statt.

Kannkinder sind Mädchen und Jungen, die im Zeitraum vom 1.7.-31.12. das sechste Lebensjahr vollenden. Sie können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Bei Kindern, die nach dem 31.12. das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Einschulung von einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden (§58 HSG).

Falls Eltern eine vorzeitige Einschulung in Erwägung ziehen, sollten Sie mit den Erzieherinnen Ihres Kindes darüber sprechen und sich bitte im Januar des Einschulungsjahres mit der Schule telefonisch in Verbindung setzen. Die aktuelle Elterninfo 2024 finden sie in dieser PDF.

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