Diese befinden sich in der Bahnhofstraße vor der Ampel gegenüber dem Bettenhaus DORN an der Einfahrt zum kleinen Parkplatz unterhalb der Nibelungenhalle.
Dort können Sie Ihr Kind in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 11.00 bis 14.00 Uhr sicher aussteigen und den kurzen Weg zur Schule zu Fuß gehen lassen.
DANKE für Ihre Rücksicht !
Ihr Schulleitungsteam J. Rothfritz N. Helwig B. Klinke
Wie lange ist es nun schon her, dass die Erstklässler ihre Schullaufbahn angetreten haben? Wie lange liegen die Feierlichkeiten schon zurück aus dem Kindergartenkinder zu Schulkindern wurden? Man sollte es nicht glauben, aber es sind genau 100 Tage. Dazu wurde erstmals an der Wingertsbergschule ein Schulvormittag in allen sechs ersten Klassen organisiert, bei dem sich mit vielfältigen Angeboten, alles um die magische Zahl 100 gedreht hat.
Die Idee, den 100. Schultag zu feiern, stammt ursprünglich aus den USA. Die Bildungsvermittlung in diesem Land mag dem ein oder anderen nicht gerade als vorbildlich erscheinen, aber es kommt ja darauf an was man daraus macht. Die Umsetzung in der Schule war sehr eindrucksvoll und gelernt haben die Kinder bei dieser Veranstaltung eine ganze Menge. An verschiedenen Stationen stand die Zahl 100 im und außerhalb des Klassensaals im Mittelpunkt des Interesses. Dabei konnten die Kinder aus der großen Anzahl der Angebote frei wählen. So konnten Zahlen geschrieben, Puzzles gelegt, Perlen zu Ketten aufgefädelt, Kniebeugen und Hampelmänner gesprungen, Buchstaben geschrieben, Schneeflocken geschnitten, Dinge gesammelt, mit Legos und Steckwürfeln Gebilde gebaut werden und auch 100 Sekunden ganz still sein geübt. Der 100-er Tag forderte die Erstklässler auf spielerische Art und Weise heraus. Manche Aufgaben waren besser alleine, andere schneller in der Gruppe zu lösen.
Frau Mechtild Brettinger, Klassenlehrerin der 1b, hatte die Idee und das Jahrgangsteam zog begeistert mit, so dass für die Schülerinnen und Schüler der 100-er Tag ein unvergessenes Erlebnis wurde. Die Rückmeldungen aus den Klassen waren nur positiv und vielleicht gelingt es uns einen solchen Ausnahmetag fest ins Programm der Wingertsbergschule zu integrieren. Für alle Kinder der ersten Klassen, wie auch für den Rest der Schulgemeinde gilt daher der Spruch. „Bleibt weiterhin begeistert und neugierig!“
Traditionell wird in der Adventszeit jeden Morgen von einem anderen Jahrgang am Weihnachtsbaum gesungen. Alle Klassen eines Jahrgangs versammeln sich dazu um den Weihnachtsbaum und man kann Liede rhören wie “ In der Weihnachtsbäckerei“, „Dicke rote Kerzen“, „Wir sagen euch an, den lieben Advent“ uvm.
Auch das Kollegium hat sich am letzten Schultag nach Unterrichtsschluss noch zu einem Adventssingen getroffen.
Einige Eindrücke dazu in Bildern:
Eine weitere schöne Aktion hat sich die Klasse 1c von Frau Wurster-Bergoint überlegt:
Die Klasse 1c hat überlegt, dass sie jemandem eine Freude bereiten möchte in der Weihnachtszeit.
So sind viele (50) bunte Mandalas entstanden, die in 2 hübsche Umschläge aufgeteilt wurden, 25 für das Johanniter Altenheim und 25 für das Haus Christoph der Römergarten Seniorenresidenz in Lorsch. Eine schöne Karte mit guten Wünschen und Grüßen wurden geschrieben und alle haben hier auch unterschrieben.
Die Klasse 1c hofft, dass sie dem ein oder anderen damit ein Lächeln ins Gesicht zaubern konnte.
So konnten auch die Kleinsten unserer Schule eine gute Tat für die Gemeinschaft machen.
In diesem Jahr konnten am Freitag, den 7.10.2022 endlich wieder die Bundesjugendspiele in alt bewährter form stattfinden. Ein Dankeschön an Frau Hartmann für die hervorragende Organisation sowie allen Helfern.
Am Freitag, den 4.11.2022 konnte nun die offizielle Verleihung der Ehrenurkunden stattfinden. Gratulation an alle Kinder:
In diesem Jahr fanden endlich wieder klasseninterne Projekttage statt. Die Klassen hatten sich mit den Klassenlehrer/innen, Kindern und Eltern ein sehr abwechslungsreiches, vielfältiges und spannendes Programm überlegt.
Hier einige Eindrücke in Bildern:
Die Klasse 1b und 1c waren auf der Allahopp-Anlage in Bürstadt, haben Kreide hergestellt und waren für eine Schnitzeljagd auf dem Spielplatz:
Die Klasse 1d hatten Spaß beim Gestalten von Mosaiken im Kloster Lorsch und bei Wasserexperimenten im Naturschutzzentrum:
Im Jahrgang zwei hatten die Klassen 2f und 2d viel Bewegung.
Während die Klasse 2 f alle drei Tage beim Tennisclub TCO Lorsch war….
…suchte die Klasse 2d am ersten Tag ihr Glück „auf dem Rücken der Pferde“…..
… und am zweiten Tag auf dem Olympia-Sportplatz mit einem vielfältigen Bewegungsangebot….
am 3. Tag wurden dann eigene Bewegungsmöglichkeiten in der Schule ausprobiert:
Die Klasse 2d dankt den Eltern für Ihre Mithilfe sowie dem Reitverein Lorsch und dem LCO Lorsch für dieses tolle, erlebnisreiche Projektangebot.
Elternsprechtag: Bei Elternsprechtagen und Tagen der offenen Tür gilt weiterhin, dass sie an die allgemeinen Regeln gebunden sind, die für Veranstaltungen außerhalb des schulischen Alltagsbetriebs gelten. Angesichts der gegenwärtig beinahe überall über 350 liegenden Sieben-Tage-Inzidenz bedeutet dies also regelmäßig, dass an ihnen — als Veranstaltungenin geschlossenen Räumen — nur vollständig geimpfte oder genesene Personen, die zusätzlicheinen Testnachweis vorlegen, sowie Personen mit Booster -Impfung teilnehmenkönnen (siehe 2G+-Regelungen:http://www.wingertsbergschule-lorsch.de/wp-content/uploads/2022/02/2g-plusregelnv_190122_v4.pdf).
Kinder, die einen „Genesenenstatus“ haben oder die 2-fach-geimpft sind und der 2. Impftermin 14 Tage vorbei ist, müssen sich nicht mehr in der Schule selbst testen – können dies aber trotzdem freiwillig tun.
Ausnahme: Bei positivem Fall in der Klasse müssen sich ALLE weiterhin 2 Wochen täglich testen!
Alle weiteren Infos zum Schulbetrieb finden Sie unten im Schreiben des Hessischen Kultusministeriums.
Der Kreis Bergstraße verzeichnet mittlerweile 3 Tage in Folge eine Inzidenz von über 165 und daher gelten ab Donnerstag, 29.04.2021, die entsprechenden Regelungen nach der „Bundes-Notbremse“.
Das bedeutet:
Distanzunterricht für alle Jahrgänge mit folgender Ausnahme:
Ausnahme: Abschlussklassen und Förderschulen, hierfür gilt Wechselunterricht
Eine Notbetreuung wird angeboten nach den bislang geltenden Voraussetzungen (vgl. die Ministerschreiben vom 11.02. und 12.04.21)
Ab Montag, 19.04.2021 ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses für die Teilnahme am Präsenzunterricht erforderlich. Dies kann ein sogenannter „Bürgertest“ einer Teststelle außerhalb der Schule sein, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Selbsttest, der in der ersten Stunde in der Schule durchgeführt wird. Für diesen Selbsttest ist eine schriftliche Einverständniserklärung notwendig. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus. Schüler*innen, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult.
Die Landesregierung tagt erneut am 6.5., um zu klären, wie die schrittweise Öffnung der Grundschule aussehen wird.Detaillierte Infos dazu erhalten Sie in diesem Elterbrief der Schulleitung sowie über den Mail-Verteiler der Elternbeiräte.
Die wichtigsten Infos zur NOTBETREUUNG finden Sie in diesem Schreiben der Schulleitung. Die Anpassung der Verordnung sieht vor, dass nun alle Familien, bei denen ein Elternteil in einem der infrastrukturkritischen Berufe tätig ist, ihr Kind für die Notbetreuung anmelden können.Die genaue Verordnung finden Sie unter:
Eine NOTBETREUUNG ist nun auch für die Osterferien und die Wochenenden vorgesehen. Die entsprechenden Informationen hierzu finden Sie in diesemSchreiben des Kultusministeriums. Das Anmeldeformularkönnen sie sich hier herunterladen. Eine weitere Inforamation hierzu erhalten Sie in diesemSchreiben des Schulamts.
Sie finden alle wichtigen Informationen in einfacher Sprache unter
Für unsere Schule ist es wichtig, den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gut und fließend zu gestalten, damit alle Kinder gut in unserer Schule ankommen können. Deshalb gibt es einen bestimmten Ablauf dieser Übergangsphase, der allen Beteiligten helfen soll, diesen Übergang gut zu schaffen. Von der Anmeldung bis zum Kennenlerntag werden Kinder und Eltern langsam auf den Schulanfang vorbereitet. Durch Patenschaften und Infoabende werden Kinder und Eltern dabei begleitet.
Einige Kriterien zur Schulfähigkeit Ihres Kindes sowie Informationen zur Kann-Kind-Regelung:
Motorische Schulfähigkeit / körperliche Entwicklung
– Keine Schwierigkeiten, sich von vertrauten Personen zu lösen (Eltern, Klasse aufgeteilt, Fachunterricht)
– Einhalten von Regeln (Klassen- und Schulordnung, an Veränderungen arbeiten)
– Selbstständigkeit (keine 1:1 Betreuung)
Kann-Kind-Regelung:
Ende Januar findet die telefonische Anmeldung der Kann-Kinder statt.
Kannkinder sind Mädchen und Jungen, die im Zeitraum vom 1.7.-31.12. das sechste Lebensjahr vollenden. Sie können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Bei Kindern, die nach dem 31.12. das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Einschulung von einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden (§58 HSG).
Falls Eltern eine vorzeitige Einschulung in Erwägung ziehen, sollten Sie mit den Erzieherinnen Ihres Kindes darüber sprechen und sich bitte im Januar des Einschulungsjahres mit der Schule telefonisch in Verbindung setzen. Die aktuelle Elterninfo 2024 finden sie in dieser PDF.